AGB

1. Angebote
werden stets freibleibend abgegeben. Bestellungen werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich

2. Vertragsabschlüsse
kommen ausschließlich zu unseren Bedingungen zustande. Anderslautende Bestimmungen des Käufers werden nur dann rechtswirksam, wenn diese in schriftlicher Form von uns akzeptiert werden. Weicht unsere Autragsbestätigung von der vorliegenden Bestellung ab, so treten automatisch die aufgegebenen Bedingungen in Kraft, sofern nicht binnen einer Woche schriftlich Widerspruch eingelegt wird. Der Mindestauftragswert beträgt im Inland M 125,-, Ausland
M 250,-. Sollte dieser Mindestauftragswert unterschritten werden, behalten wir uns vor eine Bearbeitungspauschale von M 18,- zusätzlich zu berechnen.

3. Preisvereinbarungen
gelten grundsätzlich ab unserem Werk, ausschließlich Verpackung und ausschließlich Mehrwertsteuer. Bei Export werden getroffene Vereinbarungen schriftlich von uns angezeigt.

4. Maße, Gewichte
Grundsätzlich ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 % möglich. Technische Veränderungen im Sinne des Fortschritts bleiben uns vorbehalten und müssen nicht ausdrücklich von uns angezeigt werden.

5. Lieferzeiten
werden am Tage der Abgabe nach aktuellem Stand und bester Kenntnis aufgegeben. Auftretende Lieferschwierigkeiten ermächtigen uns, angemessene Nachlieferfristen in Anspruch zu nehmen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß hierdurch dem Besteller Schadensersatzansprüche zustehen.

6. Versand
erfolgt stets ab unserem Werk und geht grundsätzlich zu Lasten des Käufers. Jede Gefahr geht mit der Anzeige der Versandbereitschaft, spätestens jedoch wenn die Ware das Werk verläßt, auf den Empfänger über. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, liegt die Wahl der Transportmittel bei uns. Sondervereinbarungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Abstimmung.

7. Liefermengen
Grundsätzlich sind auch Teillieferungen möglich, die jedoch spätestens nach Erreichen des bestätigten Liefertermins die Gesamtmenge abgedeckt haben müssen.

8. Zahlungsbedingungen
Abgerechnet wird grundsätzlich in EURO innerhalb von 7 Tagen
mit 2 % Skonto, oder innerhalb 30 Tagen netto. Bei Erstbestellung behalten wir uns Nachnahme oder Vorkasse vor. Anderslautende Konditionen müssen ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt sein. Der Käufer ist verpflichtet, eventuelle, durch Wechselkursschwankungen auftretende Differenzen nachzuzahlen. Bei eintretendem Zahlungsverzug sind wir berechtigt, pro Monat 2% Verzugszinsen in Anrechnung zu bringen.

9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erheben wir Miteigentum an dem neuen Bestand im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware an Dritte werden automatisch Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages der gelieferten Ware an uns abgetreten.

10. Mängelrügen
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung bei der Warenannahme nicht zu finden sind, dürfen nur gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei uns eintrifft.

11. Gewährleistungen
Anspruch entsteht dem Käufer nur, wenn uns bei Auftragsannahme die genauen Einsatzbedingungen bekannt waren und der Käufer die gelieferte Ware zweckentsprechend eingesetzt hat.
Telefonische oder mündliche Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben, sind jedoch nur durch schriftliche Bestätigung bindend.
Wir sind nach bestem Wissen bemüht, technische Ratschläge für die Verwendung unserer bzw. von uns vertriebener Produkte zu geben. Diese Ratschläge erfolgen kostenlos und stellen nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten, sie begründen keine Ansprüche gegen uns und zwar auch nicht in bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter.
Der Käufer wird insbesondere nicht davon befreit, sich von der Eignung durch eigene Prüfung zu überzeugen. Hierzu stellen wir nach Absprache kostenlose Versuchsmuster zur Verfügung.
Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung bis zur maximalen Höhe des Auftragswertes verpflichtet.
Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Im Falle verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. § 361 und 463 BGB bleiben unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, uns wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen; die Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz bleibt unberührt. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
Bei Fremderzeugnissen (Handelswaren) beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der uns gegen den Lieferanten zustehenden Ansprüche, sofern offenkundige Mängel von uns nicht erkannt wurden.

12. Wichtige Hinweise bei Einsatz und Verwendung von Hochtemperatur- und Chemieschläuchen
Sämtliche Schlauchtypen für den Hochtemperatureinsatz wurden als Absaugschläuche im Unterdruckbereich entwickelt. Ausreichende Ventilatorenleistungen sind daher unbedingt zu beachten. Sofern keine Einsatzerfahrungen mit diesen Schläuchen - insbesondere auch im Überdruckbereich - vorliegen, empfehlen wir unbedingt einen vorherigen Versuch oder die Einholung einer technischen Beratung. Dieses gilt auch besonders bei wechselseitigen Belastungen (Bewegungen), hohen Temperaturen, Vibrationen, Abrieb und chemischem Angriff. Dieses kann zu extremen und kritischen Beanspruchungen führen. Auch hier stellen wir nach Absprache Versuchsmuster zur Verfügung, sowie Beständigkeitslisten. Vertragsbasis für diesen Schlauchbereich ist stets ein vom Kunden ausgefüllter SHP-Fragebogen.

13. Sonderkonditionen
SHP-Produkte sind nur gemäß unserer schriftlichen Spezifikationen verwendbar. Bei Nichtbeachtung übernehmen wir keine Gewährleistung oder Haftung, und Sie stellen uns von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
Alle UNI-Schläuche, die mit Neoprene und Silikon beschichtet sind, eignen sich nur für trockene Heißluft, nicht für feuchte Heißluft.
Alle Druck- und Vakuumwerte sind ermittelt worden, nachdem beide Enden der Schläuche befestigt wurden.
Alle Druck- und Vakuumangaben für PVC-Schläuche haben nur Gültigkeit bei Einsatz unter Raumtemperaturen von + 20 Grad C.

14. Vertragserfüllung
Grundsätzlich gelten Kaufverträge erst als erfüllt nach Eingang unserer Forderungen an unserem Firmensitz.

15. Gerichtsstand
für alle gegenseitigen Ansprüche ist grundsätzlich Lübeck. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten. Für alle Lieferverträge gilt grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland nach HGB/BGB.

Wir übernehmen keinerlei Produzentenhaftung, wenn uns nicht schriftlich der genaue Einsatzzweck unserer Schläuche genannt wurde.

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