AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SHP Primaflex GmbH

 

  1. Geltungsbereich

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

 

  1. Vertragsschluss

Angebote werden stets freibleibend abgegeben. Bestellungen werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Preise gelten grundsätzlich ab unserem Werk, ausschließlich Verpackung und ausschließlich Mehrwertsteuer. Bei Export werden getroffene Vereinbarungen schriftlich von uns angezeigt.

 

  1. Lieferzeiten, Preisanpassung, Rücktrittsrecht

(1) Lieferzeiten werden nach aktuellem Stand und bester Kenntnis angegeben. Der Beginn der Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

(2) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist oder wenn der Käufer als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

(3) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns (oder unserem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(4) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug nur im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 1% des Lieferwertes, maximal auf 15% des Lieferwertes.

(5) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers bleiben vorbehalten.

(6) Auftretende Lieferschwierigkeiten unserer Vorlieferanten und / oder Preisveränderungen in Folge von Material- oder Kostenverteuerungen ermächtigen uns, angemessene Nachlieferfrist in Anspruch zu nehmen und ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn diese erheblich oder dauerhafter Art sind. Wir verpflichten uns, den Käufer in diesem Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit oder Preisveränderungen zu informieren und Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

(7) Sollten sich unsere Materialkosten bis 4 Wochen vor dem Liefertermin um mehr als 5 Prozent verändert haben, wird der vereinbarte Preis auf Basis der Kostenschwankung des Anteils angepasst. Der Käufer erhält dann unverzüglich eine aktualisierte Kaufbestätigung von uns. Sofern die Abweichung des aktualisierten Kaufpreises mehr als 5 Prozent betragen, berechtigt dies beide Parteien zum Rücktritt.

 

  1. Versand, Lieferumfang

(1) Versand erfolgt stets ab unserem Werk und geht grundsätzlich zu Lasten des Käufers. Jede Gefahr geht mit der Anzeige der Versandbereitschaft, spätestens jedoch, wenn die Ware das Werk verlässt, auf den Empfänger über. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, liegt die Wahl der Transportmittel bei uns. Sondervereinbarungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Abstimmung.

(2) Grundsätzlich sind auch Teillieferungen möglich, soweit sich Nachteile aus dem Gebrauch nicht ergeben und die Teillieferungen spätestens nach Erreichen des bestätigten Liefertermins die Gesamtmenge abdecken.

(3) Grundsätzlich ist eine Mehr- oder Minderlieferung in dem handelsüblichen Umfang möglich. Veränderungen aufgrund technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, müssen jedoch ausdrücklich von uns angezeigt werden und dem Käufer zumutbar sein.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Wir behalten uns Lieferung gegen Nachnahme oder Vorkasse vor. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erwerben wir Miteigentum an dem neuen Bestand im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware an Dritte werden automatisch Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages der gelieferten Ware an uns abgetreten. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

  1. Mängelhaftung

(1) Der Käufer muss uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der jeweiligen Ware, schriftlich mitteilen. Versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

(2) Ein Anspruch wegen Sachmängelhaftung besteht nur, wenn der Käufer die gelieferte Ware zweckentsprechend, bestimmungsgemäß und nicht entgegen unserer Empfehlung eingesetzt hat. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Einsatzbedingungen und den Einsatzzweck der zu liefernden Ware schriftlich zu nennen. Telefonische oder mündliche Auskünfte durch uns sind nur nach schriftlicher Bestätigung bindend. Wir sind nach bestem Wissen bemüht, technische Ratschläge für die Verwendung unserer bzw. von uns vertriebener Produkte zu geben. Diese erfolgen kostenlos und stellen nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten, sie begründen keine Ansprüche gegen uns und zwar auch nicht in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter. Der Käufer wird insbesondere nicht davon befreit, sich von der Eignung durch eigene Prüfung zu überzeugen. Hierzu stellen wir nach Absprache kostenlose Versuchsmuster zur Verfügung.

(3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Nacherfüllung tragen wir die erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

(9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie läuft spätestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ab, in welchem der Käufer die Ansprüche des Verbrauchers erfüllt hat.

(10) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigten nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, sofern die Lieferung teilbar ist.

 

  1. Schadensersatz

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach Ziff. 3 und 7 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Diese Begrenzung nach gilt auch, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

  1. Wichtige Hinweise für Hochtemperatur- und Chemieschläuche

Sämtliche Schlauchtypen für Hochtemperatureinsatz wurden als Absaugschläuche im Unterdruckbereich entwickelt. Ausreichende Ventilatoren Leistungen sind daher unbedingt zu beachten. Sofern keine Einsatzerfahrungen mit diesen Schläuchen – insbesondere im Überdruckbereich – vorliegen, empfehlen wir unbedingt einen vorherigen Versuch oder die Einholung einer technischen Beratung. Dies gilt auch besonders bei wechselseitigen Belastungen (Bewegungen), hohen Temperaturen, Vibrationen, Abrieb und chemischem Angriff. Dieses kann zu extremen und kritischen Beanspruchungen führen. Auch hier stellen wir nach Absprache Versuchsmuster zur Verfügung sowie Beständigkeitslisten.

 

  1. Sonderkonditionen

Produkte von SHP Primaflex sind nur gemäß unseren schriftlichen Spezifikationen verwendbar. Bei Nichtbeachtung übernehmen wir keine Gewährleistung oder Haftung, und Sie stellen uns von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Alle -UNI-Schläuche, die mit Neopren® oder Silikon beschichtet sind, eignen sich nur für trockene, nicht für feuchte Heißluft. Alle Druck- und Vakuumwerte sind ermittelt worden, nachdem beide Enden der Schläuche befestigt wurden. Alle Druck- und Vakuumangaben haben nur Gültigkeit bei Einsatz unter Raumtemperaturen von +20 Grad C.

 

  1. Gerichtsstand

 

Gerichtsstand ist Lübeck. Es gilt deutsches Recht.

 

SHP Primaflex GmbH

Zeiss-Straße 3-5

23626 Ratekau

Deutschland

 

Telefon: +49(0)4504-804-0

Telefax: +49(0)4504-804-30

E-Mail: info@shp-primaflex.com

 

HRB: Bad Schwartau, Nr. 377

USt-Ident-Nr.: DE 135 122 467

 

Geschäftsführer: Thomas Tetzlaff

 

www.shp-primaflex.com